Allgemeine Geschäftsbedingungen MCC

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Kongressen als TeilnehmerIn und KooperationspartnerIn

  1. Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen TeilnehmerIn/Kooperationspartner an einem Kongress (im Folgenden „Veranstaltung“) und MCC – Management Center of Competence, Dipl. Kfm. Hartmut Löw (im Folgenden „MCC“). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Teilnehmern und Kooperationspartnern /Sponsoren haben keine Gültigkeit.
  2. Anmeldung/Anmeldebestätigung Ihre Anmeldung kann nur schriftlich über Internet, Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
  3. Leistung Der dem/der TeilnehmerIn mit der Anmeldebestätigung in Rechnung gestellte Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. Der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzl. Umsatzsteuer. Für Kooperations­partner /Sponsoren ist die MCC Leistung im gegengezeichneten Angebot vollständig definiert.Der Teilnahme-/Kooperationspartner-Beitrag beinhaltet jeweils die, in der Veranstal­tungs­broschüre bzw. im gegengezeichneten Angebot genannten, Leistungen.MCC Veranstaltungen können bis auf weiteres sog. „Hybridveranstaltungen“ sein. Dieser Begriff hat sich für Veranstaltungen, die sowohl Präsenz- als auch Online-Veranstaltungen sind, mittlerweile im Markt etabliert. Sowohl TeilnehmerInnen als auch ReferentenInnen können vor Ort sein oder online zugeschaltet werden oder in einer anderen Form sich auch virtuell an der Veranstaltung beteiligen. Dies bezieht sich auch auf die ReferentenInnen, die vor Ort sein wollten, und dies dann aus bestimmten Gründen nicht realisieren können, aber online zur Verfügung stehen. Das gleiche gilt für TeilnehmerInnen. Das gleiche gilt für beide Gruppen auch umgekehrt. Wenn die Veranstaltung als Hybrid-Veranstaltung stattfindet, ist der/die TeilnehmerIn- oder KooperationspartnerIn nicht zur Minderung des vereinbarten Teilnahme- oder Koope­rationspartnerbeitrages berechtigt.

    MCC behält sich vor, angekündigte ReferentenInnen durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamt­cha­rakters der Veranstaltung vorzunehmen. Auch für diesen Fall ist der TeilnehmerIn /KooperationspartnerIn nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr berechtigt.

    Der Veranstalter behält sich grundsätzlich das Recht vor, wegen höherer Gewalt, wie z. B. Pandemien, aus wirtschaftlichen Gründen, wegen Verhinderung von Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer TeilnehmerInnenzahl oder anderen dringenden Anlässen, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, zu ändern oder auch kurzfristig abzusagen sowie etwaige Programmänderungen vorzunehmen. Die TeilnehmerInnen werden dann umgehend informiert. Ein Rechtsanspruch von Aufwendungen, insbesondere Ersatz Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens MCC. MCC verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Im Falle der Stornierung der gesamten Veranstaltung durch den Veran­stalter werden alle Veranstaltungsgebühren (abzüglich der bei etwaigen Kooperations­partnern/Sponsoren bisher erbrachten Leistungen) in voller Höhe erstattet. Für Druck­fehler übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

    Sollte die Veranstaltung aufgrund pandemiebedingter behördlicher Auflagen weder als Präsenz- noch als Hybridveranstaltung stattfinden dürfen, so wird der Veranstalter alles unternehmen, die Veranstaltung adäquat in eine Online-Veranstaltung zu transformieren und durchzuführen. In diesem Fall besteht weder für den/die TeilnehmerIn noch KooperationspartnerIn ein Kündigungsrecht. Für den Fall der Durchführung als reine Online- Veranstaltung berechnet MCC dem Kooperationspartner zwei Drittel und dem TeilnehmerIn 40% der im gegengezeichneten Angebot vereinbarten Kooperations­summe bzw. Teilnahme-gebühr nach der Veranstaltung zzgl. USt.

  4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung Der Teilnahmebetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung oder durch Übersendung eines Verrechungsschecks. Der/die TeilnehmerIn kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von MCC schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurück­behaltungsrechts ist der/die TeilnehmerIn nur insoweit befugt, als der Gegen­anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die im gegengezeichneten Angebot ausge­wiesene Kooperationspartner-/Sponsorengebühr ist jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung fällig.
  5. Stornierung Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Die Stornierung ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. In diesem Fall wird für TeilnehmerInnen lediglich eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 180,- zzgl. gesetzl. USt. erhoben. Die bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird dem/der TeilnehmerIn abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet. Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der gesamte Teilnahmebeitrag fällig. Dies gilt auch für den Fall des Nichterscheinens oder der Stornierung am Veranstaltungstag. Auch bei Stornierung nach der o.g. Frist oder bei der Nichtteilnahme aufgrund von Corona-, Erkältungs-Symptomen oder Quarantäne­vorschriften ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Kooperationspartner /Sponsoren können nur schriftlich stornieren. Bis zu 12 Wochen vor Veranstaltungs­beginn ist die im gegengezeichneten Angebot ausgewiesene Stornierungsgebühr fällig. Nach dieser 12 Wochenfrist ist bei Rücktritt/Stornierung seitens des Kooperations­partners der gesamte Angebotsbetrag vier Wochen vor Kongressbeginn fällig.Eine bereits erfolgte Anmeldung kann nicht mit der Begründung storniert werden, der Teilnehmer habe nach der Anmeldung eine Frei- oder Gastkarte für den Kongress erhalten. Eine Vertretung des/der angemeldeten TeilnehmerIn durch einen anderen ist jedoch in jedem Falle möglich. Der Name des/der ErsatzteilnehmerIn ist MCC spätes­tens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
  1. Urheberrechte Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verviel­fältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen und anderer kongressrelevanter Materialien ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von MCC gestattet.
  1. Haftung Die Präsentationen und Vorträge werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. MCC übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die jeweiligen Präsentationen und die Tagungsunterlagen.
  1. Widerrufsrecht für Verbraucher Als privater Verbraucher haben Sie das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begrün­dung schriftlich zu widerrufen. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Frist­wahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse: MCC Management Center of Competence, Hartmut Löw, Roonstraße 17, 52351 Düren.Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden und der Teilnehmer(in) hieran teilgenommen hat.
  1. Datenschutz MCC wird die vom/von der TeilnehmerIn überlassenen Daten vertraulich behandeln. Wir verwenden die im Rahmen der Bestellung und Nutzung unseres Angebotes erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen postalisch, per Fax und per E-Mail Informationen über weitere Angebote von uns zukommen zu lassen, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind. Sie können der Nutzung ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Ansprache per E-Mail oder Telefax jederzeit gegenüber MCC widersprechen. Wir halten uns dabei an die Vorgaben der DSGVO. Ansprech­partner in Sachen Datenschutz ist unser Datenschutzbeauftragter.
  2. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Düren vereinbart.

Version, 1/2021