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KassenGipfel 2026
Themen:
• Gesundheitspolitik & Regulierung:
Von der FinanzKommission zum Stabilisierungsgesetz
– Wie krisenfest und tragfähig wird der neue Ordnungsrahmen?
•• Auswahl, Anpassung und politische Priorisierung der Kommissionsvorschläge
•• Stabilisierungsgesetz 2027: Was wird jetzt konkret umgesetzt?
•• Verteilung der Lasten zwischen Bund, Kassen, Leistungserbringern, Arbeitgebern und Versicherten
•• Akzeptanz, Verfassungsfragen und föderale Umsetzung
•• Wie belastbar ist der politische Kurs bis 2030?
• Finanzierung der GKV:
Beitragsstabilität sichern, Konsolidierung verteilen, Finanzresilienz stärken
•• Defizitpfad 2027–2030 und politischer Sicherheitspuffer
•• Begrenzung der Vergütungsanstiege an der Einnahmenentwicklung
•• versicherungsfremde Leistungen, Bürgergeldbeiträge und Bundesverantwortung
•• Wer spart, wer zahlt, wer wird geschont?
•• Wie kann das System finanziell robuster werden, ohne die Versorgung auszuhöhlen?
• Krankenhauslandschaft nach der Reform:
Qualität sichern, Kosten begrenzen, Krisenfestigkeit erhalten
•• Leistungsgruppen, Vorhaltefinanzierung und Landesplanung
•• Landesbasisfallwerte, Pflegebudget und neue Budgetobergrenzen
•• Zweitmeinungsverfahren, MD-Prüfauftrag, NUBs und Fallzusammenführung
•• Regionale Versorgungssicherheit zwischen Konzentration, Spezialisierung und Erreichbarkeit
•• Welche Klinikstrukturen bleiben auch in Belastungs- und Krisenlagen leistungsfähig?
• Ambulante Versorgung, Patientensteuerung & sektorübergreifende Pfade:
Zugang sichern, Fehlanreize abbauen, Resilienz vor Ort stärken
•• TSVG-Regelungen, offene Sprechstunden und Vermittlungsfälle auf dem Prüfstand
•• EGV/MGV, Entbudgetierung und Begrenzung der Ausgabenzuwächse
•• Primärversorgung, Terminsteuerung und Notfallpfade
•• Regionale Versorgungsnetze, Delegation und belastbare ambulante Strukturen auch in Mangellagen
•• Wie viel Steuerung stärkt Versorgung – Und wann entsteht neue Bürokratie?
• Evidenz, Prävention & Resilienz des Gesundheitsmarktes:
Was soll die Solidargemeinschaft künftig finanzieren
– und was macht das System robuster?
•• Evidenzbasierte Medizin als Leitlinie über alle Leistungsbereiche hinweg
•• Satzungs- und Ermessensleistungen sowie Leistungen ohne nachgewiesenen Zusatznutzen
•• Hautkrebsscreening, Check-ups, Labor und Prävention: was wirkt wirklich?
•• Eigenverantwortung, Zuzahlungen und soziale Balance
•• Warum bleiben Konsumsteuern politisch umstritten – Obwohl sie Prävention und Finanzierung zugleich adressieren?
• Daten, ePA, Interoperabilität & KI:
Digitale Steuerungsfähigkeit und Resilienz im Versorgungsalltag
•• ePA-Nutzen, Befüllung und Integration in den Behandlungsprozess
•• Wegfall der Erstbefüllungsvergütung – Was folgt daraus für Ärzte, Kassen und Patienten?
•• Interoperabilität u. digitale Entbürokratisierung
•• datenbasierte Steuerung, Prävention und KI in Kassenprozessen und Versorgung
•• Wo entsteht echter Effizienzgewinn – Und wie wird digitale Souveränität in Krisenlagen gesichert?
• Arzneimittel, Hilfsmittel, Apotheken & MedTech:
Innovation finanzierbar halten, Lieferfähigkeit sichern, kritische Versorgungsstrukturen widerstandsfähiger machen
•• AMNOG, HTA, Joint Clinical Assessment, Herstellerabschlag und Preis-Mengen-Regelung
•• Selektivverträge, Schutzimpfungen, Orphan Drugs und Verbandmittel
•• Hilfsmittel-Ausschreibungen, Festbeträge, Apothekenvergütung und pharmazeutische Dienstleistungen
•• MedTech-Innovationen, Lieferengpässe und Resilienz kritischer Versorgungsstrukturen
• Personal, Produktivität, Krankengeld & Selbstverwaltung:
Reformfähigkeit braucht Umsetzungskapazität und personelle Resilienz
•• Fachkräftemangel, Skill-Mix und Delegationsmodelle
•• Bürokratieabbau, Prozessqualität und messbare Produktivitätsreserven
•• Krankengeld, Teilkrankengeld, Fallmanagement und Rückkehr in Arbeit
•• Innovationsfonds, Werbeausgaben und Effizienz in der Selbstverwaltung
•• Wie bleibt das System unter Personalengpässen, demografischem Druck und Dauerreform handlungsfähig?
Moderation:

Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers
Rechtsanwalt, Partner,
Ehlers Legal

Prof. Dr. Katharina Ladewig
Managing Direktorin, Zentrum für KI in der Public Health-Forschung (ZKI-PH), Robert Koch-Institut
Ihre ExpertenInnen:

(angefragt)
Dr. Johannes
Backus
Generalstabsarzt, Bundeswehr

© Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Nicola
Buhlinger-Göpfarth
Bundesvorsitzende, HÄV

Simone
Borchardt
Gesundheitspol. Sprecherin, CDU/CSU

Prof. Dr. Karl
Broich
Präsident, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Dr. Karsten
Dietrich
Mgl. d. Vorstands der AXA Konzern AG, AXA Krankenversicherung AG

Ulrike
Elsner
Vorstandsvors., Verband der Ersatzkassen

Dr. Andreas
Gassen
Vorstandsvors., Kassenärztliche Bundesvereinigung

© Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Kaminski
Prof. Dr. Armin
Grau
Sprecher für Arbeit und Soziales, Die Grünen

Dr. Stefan Gronemeyer
Vorstandsvors., Medizinischer Dienst Bund

Stefan
Huhn
Vorstand, R+V Krankenversicherung AG

Anne-Kathrin
Klemm
Vorständin, BKK Dachverband e.V.

Dr. Wolfgang
Matz
Vors. d. Vorstandes, KKH Kaufmännische Krankenkasse

Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel
Vorstandsvorsitzender, DGIV

(angefragt)
Dr. Christos
Pantazis
Gesundheitspol. Sprecher, MdB, SPD

Thomas
Preis
Präsident, ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.

Dr. Carola
Reimann
Vors. d. geschäftsf. Vorstandes, AOK-Bundesverband

Dr. Klaus
Reinhardt
Präsident, Bundesärztekammer

Dr. Florian
Reuther
Verbandsdirektor, Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Martin
Sichert
Gesundheitspol. Sprecher, AFD

(angefragt)
Julia C.
Stange
Obfrau Gesundheitsausschuss, Die Linke

Han
Steutel
Vors. d. Vorstandes vfa, Geschäftsf. BMS

Prof. Dr. Christoph Straub
Vorstandsvors., Barmer

Andreas
Storm
Vors. d. Vorstandes, DAK-Gesundheit

Prof. Dr. Jürgen Wasem
Lehrstuhlinhaber – Lehrstuhl f. Medizinmanagement, Universität Duisburg-Essen

Thorsten
Weber
Director, Prokurist, PwC GmbH

Oliver
Wibbe
Geschäftsf., SPS Germany GmbH
u.v.a.
Bitte füllen Sie einfach die Anmeldung aus und faxen oder schicken Sie diese baldmöglichst an MCC zurück. Sie können sich auch per E-Mail anmelden (mcc@mcc-seminare.de). Ihre schriftliche Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang Ihres ausgefüllten Anmeldebogens bei MCC erhalten Sie – sofern noch Plätze vorhanden sind – umgehend eine Bestätigung und eine Rechnung. Anderenfalls informieren wir Sie sofort. Sie können die Teilnahmegebühr entweder auf das in der Rechnung angegebene Konto überweisen oder uns einen Verrechnungsscheck zusenden.
Buy2 – Get 3! Bei gleichzeitigen Anmeldung und Teilnahme von drei Personen eines Unternehmens, erlassen wir für die dritte Person die Teilnahmegebühr.
Bitte beachten Sie: Sie können an der Veranstaltung nur teilnehmen, wenn die Teilnahmegebühr bereits gezahlt ist oder auf der Veranstaltung gezahlt wird. Auch bei einer Nichtteilnahme wird die Tagungsgebühr nach Ablauf der Stornierungsfrist in vollem Umfang fällig. Gerichtsstand ist Düren. Eine Stornierung Ihrer Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sollten Sie Ihre Anmeldung stornieren, so erheben wir bis einschließlich 13. September 2026 lediglich eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 180,- zzgl. gesetzl. USt. Ihre bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird Ihnen abzüglich der Bearbeitungsgebühr voll erstattet. Sollten Sie nach dem 13. September 2026 Ihre Anmeldung stornieren, kann die Teilnahmegebühr nicht mehr erstattet werden. Eine Vertretung des Teilnehmers durch eine andere Person ist aber selbstverständlich möglich. Bitte teilen Sie uns den Namen des Ersatzteilnehmers mindestens drei Tage vor der Veranstaltung mit. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie auf Anfrage erhalten.
Präsenzveranstaltung:
Teilnahmegebühr: (alle Preise zzgl. gesetzl. USt.)
Die Teilnahmegebühr pro Person für die zweitägige Veranstaltung (inkl. Tagungsunterlagen, Einladung zum Abendessen, Mittagessen, Pausengetränken und kleinen Snacks) beträgt:
€ 1.795,- bei Anmeldung bis zum 30. April 2026 Sie sparen € 200,-
€ 1.895,- bei Anmeldung bis zum 31. Mai 2026 Sie sparen € 100,-
Danach € 1.995,- Es gilt das Eingangsdatum bei MCC
Sonderpreis für Mitarbeiter (§59 HGB) aus GKV und PKV, Reha-Einrichtungen, Krankenhäusern und niedergelassene Ärzte von von: € 995,-
Buy 2 – Get 3! Wenn Sie drei Personen aus einem Unternehmen anmelden, erhalten Sie für die dritte Person eine Gratiskarte. (Gilt ausschließlich bei der Präsenzveranstaltung.)
Onlineveranstaltung:
Die Teilnahmegebühr für die zweitägige Veranstaltung inkl. Tagungsunterlagen beträgt pro Person: € 1.395,-
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Sonderpreis für Mitarbeiter (§59 HGB) aus Reha-Einrichtungen, Krankenhäusern und niedergelassene Ärzte in Höhe von: € 695,-
(Alle Preise zzgl. gesetzl. USt.)
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