Veranstaltung Navigation

RehaForum 2026
Themen:
- Neue bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen (RE-REHA) – Umsetzung, Chancen, Konflikte
- Seit 1.7.2025 gelten die neuen bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen zur Vorsorge und Rehabilitation (RE-REHA). Sie regeln erstmals einheitlich Inhalte, Umfang und Qualität der Leistungen, Personalkorridore sowie Grundsätze der Vergütung für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen nach SGB V.
- Digitalisierung, Tele-Reha und hybride Versorgungsketten
- Digitalisierung ist vom Buzzword zur harten Versorgungsrealität geworden: Bewegungs-Apps, telemedizinische Angebote, Wearables und digitale Reha-Nachsorge sind in vielen Indikationen im Einsatz – und wachsen rasant.
-
Robotik, KI und technikgestützte Therapie – Von der Spielerei zur Routine
- Reha-Einrichtungen nutzen zunehmend smarte Therapie-Robotik, Exoskelette und Assistenzsysteme, um Therapieintensität zu erhöhen und Personal zu entlasten.
- Fachkräftemangel, neue Rollen und Personalkorridore
- Fachkräftemangel, Kostendruck und demografischer Wandel sind Dauerbrenner: Rehaeinrichtungen stehen „unter Druck von allen Seiten“ – Finanziell, personell und organisatorisch. Gleichzeitig betonen Verbände: Wir können auf niemanden in der Arbeitswelt verzichten – Investitionen in Menschen lohnen sich.
-
Qualitätssicherung, Patient-Reported Outcomes & Reha-Erfolg sichtbar machen
- Das externe Qualitätssicherungsverfahren QS-Reha nach §137d SGB V befindet sich im 5. Zyklus (2024–2026). Es wird vom aQua-Institut und der Pädagogischen Hochschule Freiburg ausgewertet und adressiert Qualitätsindikatoren über Einrichtungen hinweg. Parallel bündelt der Reha-Bericht 2024 der DRV umfangreiche Daten zu Umfang, Struktur und Ergebnissen der Reha.
-
Reha als volkswirtschaftlicher Motor & Antwort auf den Arbeitskräftemangel
- Eine aktuelle Studie zu den volkswirtschaftlichen Effekten der medizinischen Rehabilitation („Reha wirkt“) zeigt, dass Reha nicht nur gesundheitlich, sondern auch ökonomisch stark wirkt: Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, Vermeidung von Frühverrentung, Reduktion von Krankheitskosten.
-
Schnittstellenmanagement Akut – Reha – Teilhabe & SGB IX / ICF
- Die gesetzlichen Grundlagen der Rehabilitation sind in SGB V und SGB IX verankert; medizinische Reha-Leistungen nach §§ 40, 41 SGB V sowie die allgemeinen Grundsätze und Leistungsinhalte nach SGB IX (z.B. § 42 SGB IX). Die BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) liefert dazu trägerübergreifende Vorgaben, gemeinsame Empfehlungen zum Reha-Prozess und den Reha-Atlas.
-
Finanzierung, Vergütung und Investitionsfähigkeit der Reha-Einrichtungen
- Neben den inhaltlichen Anforderungen steht die Frage: Wie bleibt die Reha finanziell überlebensfähig – bei steigenden Kosten und Investitionsbedarf?
Ihre Moderation:

Dr. Ralf Bürgy
Leitung Qualitätsmedizin und Interne Revision, MEDICLIN GmbH & Co. KG
Ihre ExpertenInnen:

Prof. Dr. Marc Baenkler
CEO Deutschland, MEDIAN Kliniken

Thomas Bodmer
Stellv. Vorsitzender des Vorstandes, DAK-Gesundheit

Nina Boes
Abteilungsltr.Rehabilitation, Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Dr. Christian Tasso Braun
Ltr. des Bereichs Ergebnisqualität, Deutsche Rentenversicherung Bund

Thomas Bublitz
Hauptgeschäftsf., Bundesverband Deutscher Privatkliniken

Phillip Fröschle
CEO, Paracelsus-Kliniken Deutschland

Prof. Dr. Matthias Köhler
CMO, VAMED Gesundheit Deutschland

Christof Lawall
Geschäftsf., DEGEMED – Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V.

Bastian Liebsch
© Dr. Becker Klinikgruppe
Vorstand, Dr. Becker Klinikgruppe

Gülcan Miyanyedi
Geschäftsf., Bundesarbeitsgemeinschaft f. Reha

Dr. Anett Reißhauer
Leitung Arbeitsbereich Physikalische Medizin, Charité – Universitätsmedizin Berlin

Achim Schäfer
Vorsitzender, LAG Medizinische Rehabilitation NRW e.V.

Daniela Sewöster
Bereichsltr. Evidenzbasierung und Konzeption, Deutsche Rentenversicherung Bund

Kai Westphal
Vors. Fachgruppe Rehabilitation, Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V.
u.v.a.
Bitte füllen Sie einfach die Anmeldung aus und faxen oder schicken Sie diese baldmöglichst an MCC zurück. Sie können sich auch per E-Mail anmelden (mcc@mcc-seminare.de). Ihre schriftliche Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang Ihres ausgefüllten Anmeldebogens bei MCC erhalten Sie – sofern noch Plätze vorhanden sind – umgehend eine Bestätigung und eine Rechnung. Anderenfalls informieren wir Sie sofort. Sie können die Teilnahmegebühr entweder auf das in der Rechnung angegebene Konto überweisen oder uns einen Verrechnungsscheck zusenden.
Buy2 – Get 3! Bei gleichzeitigen Anmeldung und Teilnahme von drei Personen eines Unternehmens, erlassen wir für die dritte Person die Teilnahmegebühr.
Bitte beachten Sie: Sie können an der Veranstaltung nur teilnehmen, wenn die Teilnahmegebühr bereits gezahlt ist oder auf der Veranstaltung gezahlt wird. Auch bei einer Nichtteilnahme wird die Tagungsgebühr nach Ablauf der Stornierungsfrist in vollem Umfang fällig. Gerichtsstand ist Düren. Eine Stornierung Ihrer Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sollten Sie Ihre Anmeldung stornieren, so erheben wir bis einschließlich 29. März 2026 lediglich eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 180,- zzgl. gesetzl. USt. Ihre bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird Ihnen abzüglich der Bearbeitungsgebühr voll erstattet. Sollten Sie nach dem 29. März 2026 Ihre Anmeldung stornieren, kann die Teilnahmegebühr nicht mehr erstattet werden. Eine Vertretung des Teilnehmers durch eine andere Person ist aber selbstverständlich möglich. Bitte teilen Sie uns den Namen des Ersatzteilnehmers mindestens drei Tage vor der Veranstaltung mit. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie auf Anfrage erhalten.
Teilnahmegebühr Präsenzveranstaltung:
Die Teilnahmegebühr für die zweitägige Veranstaltung (inkl. Tagungsunterlagen, Einladung zum Abendessen, Mittagessen, Pausengetränken und kleinen Snacks) beträgt pro Person:
€ 1.095,- bei Anmeldung bis zum 30. Dezember 2025: Sie sparen € 200,-
€ 1.195,- bei Anmeldung bis zum 15. Januar 2026: Sie sparen € 100,-
Danach € 1.295,-
*Sonderpreis für MitarbeiterInnen (§59 HGB) aus Reha-Einrichtungen, Krankenhäusern, Krankenkassen und niedergelassene ÄrzteInnen pro Person € 695,-
Teilnahmegebühr Onlineveranstaltung:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Person: € 795,-
*Sonderpreis für MitarbeiterInnen (§59 HGB) aus Reha-Einrichtungen, Krankenhäusern, Krankenkassen und niedergelassene ÄrzteInnen pro Person: € 595,-
(Alle Preise zzgl. gesetzl. USt.)
Bitte füllen Sie das folgende Anmeldeformular aus und bestätigen Sie den Versand per Linksklick auf den Abschicken Button.
Bedenken Sie, dass jede Anmeldung verbindlich ist.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwert-/Umsatzsteuer.






